Version 2.0
I. AirDx ist eine onlinebasierte Lösung der ResMed GmbH & Co. KG, Mahatma-Gandhi-Platz 3, 81248 München („ResMed“).
II. AirDx dient zur Verarbeitung (einschließlich der Speicherung) von Daten, die im Zusammenhang mit Schlaftests (schlafdiagnostischen Untersuchungen) im häuslichen Umfeld des Patienten erhoben werden. Die Funktionalitäten von AirDx sind in Abschnitt B. näher definiert.
III. ResMed stellt Ärzten sowie Betreibern von Kliniken und Praxen auf Grundlage eines separaten kommerziellen Vertrages schlafmedizinische Aufzeichnungsgeräte (im Folgenden „Schlafrekorder“) zur Verfügung. Auf Basis dieser Nutzungsbedingungen kann ResMed Daten aus AirDx abrufen und Daten in AirDx eingeben.
IV. Neben den Ärzten dürfen auch sonstige Beschäftigte der Institutionen (im Folgenden „Beschäftigte“) AirDx nutzen. Institutionen, deren Beschäftigte und Ärzte dürfen AirDx lediglich für ihre beruflichen Zwecke zur Behandlung von Patienten nutzen.
V. Das Entgelt für die Nutzung von AirDx richtet sich nach den Vereinbarungen im separaten kommerziellen Vertrag mit ResMed, der durch diese Nutzungsbedingungen ergänzt wird.
VI. Der Vertrag über die Nutzung von AirDx kommt zwischen der Institution und ResMed zustande. Mit der Nutzung von AirDx stimmen Kunden und Beschäftigte für ihre jeweilige Institution der Geltung dieser Nutzungsbedingungen zu, worauf diese zuvor hingewiesen werden. Kunden und Beschäftigte sind verpflichtet, sich vor der Nutzung von AirDx zu vergewissern, dass sie von der Institution bevollmächtigt sind, den Vertrag auf Basis dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Institution abzuschließen. Die Nutzungsbedingungen stehen der Institution zuvor online zur Einsicht zur Verfügung.
VII. Für die Nutzung von AirDx durch Institutionen, Kunde und Beschäftigte gelten ausschließlich die vorliegenden Nutzungsbedingungen. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Institution finden keine Anwendung, auch wenn ResMed diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
I. Überblick über die Leistungen von AirDx
II. Leistungsvoraussetzungen von AirDx
III. Keine ständige Verfügbarkeit
ResMed kann nicht für die ständige Verfügbarkeit von AirDx verantwortlich gemacht werden, sofern Unterbrechungen in der nicht von ResMed betriebenen Netzinfrastruktur oder in angemessenen Wartungsarbeiten von ResMed begründet sind. Planbare Wartungsarbeiten wird ResMed mit angemessener Vorlaufzeit über AirDx ankündigen; nicht-planbare Wartungsarbeiten werden auf das notwendige Maß beschränkt.
I. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, insbesondere Gesundheitsdaten von Patienten im Rahmen von AirDx durch ResMed erfolgt primär im Auftrag der Institution. ResMed fungiert in diesem Zusammenhang als Auftragsverarbeiter der Institution. Die Institution schließt dazu zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen die in Anlage AVV beigefügten Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit ResMed ab.
II. Ausgenommen von dieser Auftragsverarbeitung ist die Weiterverarbeitung (Sekundärnutzung) der personenbezogenen Daten von Patienten durch ResMed für Zwecke der Verbesserung von AirDx bzw. der von ResMed erbrachten Services. Beispielhaft können die Daten genutzt werden zur Verbesserung von Abläufen innerhalb der Software oder aber des begleitenden Gesamtprozesses. Die Institution stimmt dieser Weiterverarbeitung zu. Die Weiterverarbeitung erfolgt in eigener Verantwortung von ResMed auf Basis einer gesonderten Rechtsgrundlage (der Einwilligung der Patienten).
III. Ebenso ausgenommen von dieser Auftragsverarbeitung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Nutzer von AirDx (Kunde und Beschäftigte der Institution sowie Beschäftigte von ResMed). Diese Verarbeitung erfolgt in eigener Verantwortung von ResMed, insbesondere zu Zwecken der Vertragserfüllung oder auf Grundlage berechtigter Interessen. ResMed ist berechtigt, die zur Koordination erforderlichen Daten der Institutionen mit Medihive auszutauschen, wie die Anzahl der von einer Institution mit Hilfe von AirDx angeforderten oder durchgeführten Schlaftests.
IV. Die für die Verarbeitung erforderliche Einwilligung der Patienten wird durch die Institution von den Patienten eingeholt. Die durch die Institution zu verwendende Einwilligungserklärung ist diesen Nutzungsbedingungen in der Anlage EWE beigefügt. Diese Einwilligung sichert zusätzlich zur Auftragsverarbeitung durch ResMed auch die Verarbeitung in der Verantwortung der Institution zu Behandlungszwecken weiter ab und enthält eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht, soweit dies für die Verarbeitung in AirDx im beschriebenen Umfang erforderlich ist. Die Institution wird dem Patienten eine Kopie der Einwilligung aushändigen. Die Institution ist verpflichtet, die Einwilligung mindestens 10 Jahre nach Abschluss des letzten Schlaftests des Patienten aufzubewahren und ResMed auf Anfrage zumindest eine Kopie zur Verfügung zu stellen.
V. Machen betroffene Personen (Patienten oder Nutzer) ihre Datenschutzrechte, insbesondere diejenigen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung direkt gegenüber ResMed geltend, wird sich ResMed mit der behandelnden Institution über das Vorgehen abstimmen. Die Institution wird ResMed insbesondere bei Prüfung entsprechender Anträge von Betroffenen auf Echtheit unterstützen.
VI. Die Vertragspartner unterstützen sich gegenseitig im Rahmen des Zumutbaren und der vorliegenden Vereinbarung bei der Erfüllung ihrer jeweiligen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.
I. In der Regel wird eine Institution von ResMed zur Teilnahme an AirDx per E-Mail eingeladen. Danach können die Institution und deren Beschäftigte einen Zugang zu AirDx erhalten und Daten zu den Patienten ihrer Institution dort anlegen und abrufen.
II. Daneben haben auch die Beschäftigte der ResMed Service Center Zugänge zu AirDx und erhalten im Auftrag der jeweiligen Institution von ResMed auch Zugriff auf die dort hinterlegten Patientendaten.
III. Die Institution wird darauf hingewiesen, dass jeder von ResMed benannte Beschäftigte eines Service Centers in Deutschland Zugang zu AirDx erhält und auf die Daten aller Patienten aller kooperierenden Institutionen in Deutschland zugreifen kann. Dies soll insbesondere eine wechselseitige Vertretung ermöglichen.
IV. Zugänge von Institutionen oder Nutzern zu AirDx dürfen gesperrt werden, soweit ein begründeter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung vorliegt.
I. Den Institutionen und deren Nutzern von AirDx, insbesondere Kunden und Beschäftigte, obliegt es, ihre Zugangskennung zu AirDx sorgfältig zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben, sowie die Computer, welche für den Zugang genutzt werden, nach dem Stand der Technik zu schützen. Dies umfasst insbesondere den Einsatz eines Virenscanners und einer Firewall.
II. Es liegt in der Verantwortung der Nutzer, die gegebenenfalls durch AirDx automatisch erzeugten Vorschläge, insbesondere Konfigurationen schlafmedizinischer Geräte oder Auswertungen (Scores) schlafmedizinischer Aufzeichnungen, fachlich zu überprüfen und, wenn erforderlich, zu korrigieren.
III. Die Nutzer dürfen AirDx nur für legale Zwecke im Zusammenhang mit einer Heilbehandlung nutzen. Insbesondere sind folgende Aktivitäten verboten:
IV. Die Institution trägt Sorge dafür, dass diejenigen Nutzer, die auf ihre Veranlassung Zugang zu AirDx erhalten, über die Pflichten nach diesem Abschnitt E informiert werden und diese einhalten. Die Institution haftet für die von ihren Nutzern in AirDx vorgenommenen Handlungen.
I. Der Vertrag über die Nutzung von AirDx (im Folgenden „Kundenkonto“ der Institution) läuft gemäß den separat getroffenen Vertragsvereinbarungen.
II. Der Vertrag kann von der Institution und von ResMed jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird sofort wirksam.
III. Änderungen der Nutzungsbedingungen:
I. Gewährleistung
Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
II. Haftungsbeschränkung:
Ansprüche der Institution und der Nutzer auf Schadensersatz gegen ResMed sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um
Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut. Bei der einfach fahrlässig verursachten Verletzung solcher wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet ResMed nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ResMed einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ResMed.
Sofern Dritte in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen werden, gelten die vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse auch diesen gegenüber.
Garantien im Rechtssinne werden von ResMed nicht übernommen.
Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
I. Auf das Vertragsverhältnis zwischen ResMed und der Institution findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
II. Rechtsverbindliche Erklärungen können, soweit in diesen Nutzungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zwischen den Vertragspartnern in Textform, insbesondere per E-Mail, oder nach Anmeldung über AirDx abgegeben werden. Jede Partei ist berechtigt, von der anderen Partei eine Bestätigung in Schriftform zu fordern.